Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der ionair (Version vom 8. Januar 2019)

Die nachfolgend aufgeführten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» gelten für Dienstleistungen und die Lieferung von Waren der ionair ag.

Die ionair ag behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» jederzeit zu ändern.

Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung besteht, schliesst die Erteilung eines Auftrags die Anerkennung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» der ionair ag durch den Kunden ein.

Die von uns entwickelten Waren sind unser geistiges Eigentum. Wir behalten uns alle entsprechenden Rechte, inklusive Design-, Urheber- und sonstige Schutzrechte ausdrücklich vor.

Die auszugsweise Vervielfältigung und Weitergabe des Angebotes mit beiliegenden technischen Merkblättern, Datenblättern und Zeichnungen an Personen, die nicht im direkten Verhältnis zur Firma stehen, an die dieses Angebot adressiert ist, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die
ionair ag.

Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen streng vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Vertragsabschluss zu wahren und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Wenn nicht anders vermerkt,

1. verstehen sich die Preise der Waren, Lieferung, Montage, und Inbetriebnahme ab Lager der ionair ag.
2. bleiben Skizzen, Entwürfe, Probeauszüge, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung nicht weiter verwendet werden.
3. verstehen sich alle Preise netto, exklusive Mehrwertsteuer.

Sie erhalten mit Ihrer Bestellung automatisch eine Auftragsbestätigung, auf der nochmals alle bestellten Artikel, Preise, Konditionen und Liefer-, bzw. Rechnungsanschrift, sowie ein Liefertermin aufgelistet sind. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, unterwerfen Sie sich bei einer Bestellung bei uns automatisch unseren «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Die Bestellung eines Kunden schliesst die Anerkennung der vorliegenden Vertragsbestimmungen in sich ein. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.

Änderungen oder Ergänzungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

Ihre Bestellung können Sie innerhalb von 24 Stunden (ab Eingangsdatum der Bestellung) nur schriftlich annullieren, ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit der Bestellung in Verbindung mit unserer Auftragsbestätigung einverstanden sind und wir beginnen mit der Produktion und dem Versand der Ware.

1. Die Liefer-, Montage und Inbetriebnahme, Datum- und Zeitangaben sind als Richttermine zu verstehen. Der Kunde verpflichtet sich ab dem Richttermin zur Abnahme der bestellten Waren und Dienstleistungen.
2. Vom Kunden beigestelltes Material lagert auf dessen Gefahr.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ab Produktionsstätte ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Die Lieferzeiten richten sich nach dem Lieferort und der vereinbarten Lieferart. Die Lieferung gilt als erfolgt ab Versand von der Produktionsstätte.
4. Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem am günstigsten erscheinenden Weg verschickt.

5.

Die Lieferfristen werden von der ionair ag best möglich eingehalten. Schadenersatz für allfällige Überschreitungen leistet die ionair ag nicht.

6.

Soweit aus Praktikabilitätsgründen angezeigt (z.B. Lieferungen von Drittwaren, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden als die von der ionair ag hergestellten Waren) ist die ionair ag generell zu Teillieferungen, z.B. gemäss Bauablauf, berechtigt.
7.

Wird die Abnahmefrist für die vereinbarte Gesamtmenge überschritten oder erst nach Ablauf der Abnahmefrist storniert, behält sich die ionair ag vor, einen Schadenersatz in der Höhe von mindestens 12 % des vereinbarten Auftragswertes für Umtriebe in Rechnung zu stellen.

 

1.

Es obliegt dem Kunden, die erhaltenen Vertragsprodukte nach Lieferungseingang umgehend (Prüffrist) zu prüfen und erkennbare Mängel umgehend, spätestens jedoch innert 8 Arbeitstagen (ab Datum Poststempel, Frachtbrief, Lieferschein) nach Erhalt der Vertragsprodukte (Rügefrist) der ionair ag schriftlich mitzuteilen, damit diese gegebenenfalls die Rüge an ihren Lieferanten weiterleiten kann. Unterlässt er dies, so gelten die Vertragsprodukte als genehmigt. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung umgehend an die ionair ag zu rügen.
2. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

3.

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden (falls nicht anders vereinbart). Reklamationen für Transportschäden oder Verluste sind an die Transportunternehmer zu richten. Transportschäden sind unmittelbar bei der Ankunft der Sendung an den Transportunternehmer zu melden.

 

4.

Mit der Lieferung «Frei Haus» oder dem Bezug «ab Werk» (Incoterms 2010) ist unsere Lieferverpflichtung vollständig erfüllt. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über. Die ionair ag schliesst auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine Transportversicherung ab.

5.

Wird der Versand auf Begehren des Kunden verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
6.

Der Ablad bei Camion (LKW) erfolgt nur an die Rampe oder an eine zentrale, gut zu gängliche Stelle. Die Mehrkosten für die vom Kunden verlangten Mehraufwendungen beim Abladen sowie Schnellgutsendungen gehen zu seinen Lasten (falls nicht anders vereinbart).

 

Bestellte Vertragsprodukte gelten als fest gekauft. Ohne schriftliches Einverständnis werden keine Vertragsprodukte zurück genommen.

1. In allen Fällen behält sich die ionair ag das Recht vor, Bestellungen jederzeit gegen Vorauszahlung, Nachnahme, Akkreditiv oder L/C zu liefern.
2. Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und Rechnung. Abweichungen müssen bereits nach Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens aber nach 5 Tagen gerügt werden.
3. Die Rechnung erfolgt im Doppel mit Kontoinformationen und wird separat per Post zugesandt.
4. Die Rechnungen sind nach Erhalt innert 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen (falls nicht anders schriftlich vereinbart)
5. Sind Skonti vereinbart, bestehen wir auf einen Zahlungseingang auf unsere Konten innerhalb von maximal 10 Tagen. Skonti werden grundsätzlich nur auf Warenwerte geäussert. Wir behalten uns vor, bei nicht einhalten des vereinbarten Zahlungszieles von 10 Tagen ab Rechnungsdatum eine Nachrechnung über den abgezogenen Skontobetrag zu stellen.
6. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist (Verfalltag) gerät der Kunde in Verzug und die ionair ag behält sich vor, eventuelle noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.
7. Die ionair ag bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises und Erfüllung aller anderen Zahlungsbedingungen Eigentümerin sämtlicher gelieferter Vertragsprodukte (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ermächtigt die ionair ag auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen. Wenn der Kunde die Vertragsprodukte weiter verkauft, bevor er sie bezahlt hat muss er sich ebenfalls das Eigentum daran vorbehalten.
8. Rechnungen innerhalb der Schweiz und Rechnungen für
Warenlieferungen nach Deutschland müssen von uns inklusive Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Handelt es sich um einen Montage-, Wartungseinsatz mit Materialverbrauch in Deutschland tritt § 13b UstG (Deutsches Umsatzsteuergesetz) in Kraft und die Rechnung muss ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Rechnungen an alle übrigen Länder werden ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Einfuhrumsatzsteuern sind vom Kunden zu bezahlen und können via Vorsteuer geltend gemacht und eingefordert werden.
9. Die ionair ag behält sich vor, im Falle einer offiziellen Währungsänderung von > 5% die Preise entsprechend anzupassen.
10. Die Rechnungen sind nach Erhalt innert 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen (falls nicht anders schriftlich
vereinbart)
11. Die ionair ag behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Verband – Creditreform – weiterzugeben.
   

1.

Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Reparatur der Ware im Werk Luzern.
2. Der Käufer verpflichtet sich, vor Gebrauch die mit den Waren mitgelieferten Gebrauchs- und Installationsanleitungen zu beachten. Für Mängel, seien es Material- oder Arbeitsfehler, die sich bei sachgemässer Behandlung erst nachträglich zeigen, leistet die ionair ag nach Ihrem Ermessen Ersatz oder Garantiereparatur. Andere Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.

3.

Für Schäden aus unsachgemässer Handhabung, Naturkatastrophen, Produktionsausfällen und Schäden, welche ausserhalb der normalen Abnutzung entstanden sind, leistet die ionair ag keinen Ersatz.

 

4.

Die ionair ag leistet auf das gesamte ionair® System 2 Jahre Garantie. Die ionair ag leistet auf ionair® Ionisationsröhren 1 Jahr Garantie. Die Garantieleistung erlischt, wenn die Anlage nicht durch unsere Mitarbeiter gewartet werden kann. Als Garantieschein für Anlagen gilt das Abnahmeprotokoll. Für Warenlieferungen das Datum der ausgestellten Rechnung. Für Reparaturleistungen das Datum des ausgestellten Reparaturrapports.

 

1.

Wartungsleistungen werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, gemäss schriftlichem und von beiden Seiten unterzeichnetem Wartungsvertrag durchgeführt und in Rechnung gestellt. Der im Wartungsvertrag berechnete Anteil Weg gilt nur für eine einmalige Hin-, und Rückfahrt zum Kunden-Objekt. Die ionair ag behält sich vor, zusätzliche Fahrten und speziell verbrauchtes Material zusätzlich in Rechnung zu stellen.
2. Die ionair ag behält sich vor, im Falle einer Währungs-Kursänderung von
> 5 % die Preise im ausgestellten Wartungsvertrag entsprechend anzupassen.

3.

Die ionair ag leistet auf Ersatzmaterial eine Garantiezeit von 1 Jahr ab Datum des Einbaus. Als Garantieschein gilt das Datum des Wartungsrapports.

 

4.

Der Kunde haftet für Betriebsstörungen sowie Sach- und Personenschäden, welche durch unsachgemässe Instandhaltungsarbeiten verursacht werden.
5. Die ionair ag garantiert als Spezialist und in Kenntnis des Verwendungszweckes für eine fachgerechte Durchführung der Instandhaltungsarbeiten.

6.

Der Kunde erklärt sich bereit, der ionair ag alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

1.

Sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung besteht, schliesst die Erteilung eines Auftrages die Anerkennung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Kunden ein.
2. Es gilt Schweizerisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG, «Wiener Kaufrecht») ist ausgeschlossen.

3.

Gerichtsstand ist Luzern.